Ab dem 1. September 2024 wird es deutlich einfacher, Balkonkraftwerke zu installieren. Dank neuer Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz, die eine automatische Zustimmung nach zwei Monaten vorsehen und triftige Gründe für Widersprüche verlangen, können noch mehr Haushalte aktiv zur Energiewende beitragen. Wir haben in unsrem Blog für dich zusammengefasst, wie diese Änderungen den Weg für eine grünere Zukunft ebnen und den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben.
Das Wichtigste in Kürze:
- Datum: Ab 1. September 2024 wird es für Eigenheimbesitzer einfacher, Balkonkraftwerke zu errichten, da die Zustimmung aller Wohnungseigentümer nicht mehr erforderlich ist.
- Automatische Zustimmung: Die Zustimmung gilt künftig als erteilt, wenn die geplante Änderung bekanntgegeben wurde und innerhalb von zwei Monaten keine Reaktion der anderen Wohnungseigentümer erfolgt.
- Widersprüche: Widersprüche gegen die Errichtung von Balkonkraftwerken müssen künftig mit triftigen Gründen, wie Sicherheitsbedenken, belegt werden.
- Erleichterung: Diese Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz erleichtern die Installation von Balkonkraftwerken erheblich und fördern die aktive Teilnahme an der Energiewende.
Die Energiewende schreitet in Österreich in beeindruckendem Tempo voran. Bereits im Jahr 2023 stammten 87 Prozent des in Österreich erzeugten Stroms aus erneuerbaren Quellen. Das ambitionierte 1-Million-Dächer-Programm zur Förderung von Photovoltaikanlagen zeigt große Erfolge: Über 420.000 Dächer fungieren schon als dezentrale Solarkraftwerke. Die Nachfrage nach Solaranlagen bleibt ungebrochen.
Dank umfangreicher Fördermaßnahmen und der Abschaffung der Umsatzsteuer auf Solaranlagen konnte die Energiewende erheblich beschleunigt werden. Ein weiterer bedeutender Schritt wurde am 5. Juli 2024 im Nationalrat beschlossen, um die Teilnahme an der Energiewende noch einfacher zu gestalten und den Klimaschutz zu fördern.
Neue Regelungen für Balkonkraftwerke ab 1. September 2024
Ab dem 1. September 2024 wird es für Eigenheimbesitzer einfacher, Balkonkraftwerke zu errichten. Bisher war die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich, um eine Photovoltaikanlage auf Balkon oder Terrasse zu installieren. Oftmals kam es dabei zu Verzögerungen oder Ablehnungen, weil sich einige Eigentümer nicht meldeten oder ohne triftigen Grund widersprachen.
Durch eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz wird dieses Hindernis nun beseitigt. Künftig gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die geplante Änderung bekanntgegeben wurde und innerhalb von zwei Monaten keine Reaktion der anderen Wohnungseigentümer erfolgt. Widersprüche müssen künftig mit triftigen Gründen, wie etwa Sicherheitsbedenken, belegt werden.
Diese neue Regelung erleichtert die Errichtung von Balkon- und Terrassenkraftwerken erheblich und trägt dazu bei, dass noch mehr Haushalte aktiv zur Energiewende beitragen können. Mit dieser Maßnahme wird der Weg für eine noch grünere Zukunft geebnet und der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gestärkt.
Quellen:
https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/2024/0704_pv-balkon.html