Die Energiewende schreitet voran, und immer mehr Menschen in Österreich suchen nach umweltfreundlichen Möglichkeiten, um ihren eigenen Strom zu erzeugen und den eigenen Energieverbrauch zu senken. Eine besonders beliebte Lösung ist das Balkonkraftwerk – eine kompakte Mini Photovoltaikanlage, die direkt auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten installiert werden kann. In Österreich ist die gesetzliche und bürokratische Lage erfreulicherweise etwas weniger streng als in anderen Ländern. Welche Gesetze gelten und was sich im Jahr 2024 bis jetzt geändert hat erfährst du hier.
Änderungen zum Thema Balkonkraftwerke – Das Wichtigste in Kürze
- Mehrwertsteuerbefreiung: Stecker Solaranlagen bis 35 kW, die zwischen 2024 und 2025 geliefert oder installiert werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt nur für Anlagen bis 35 kW.
- Keine Zuschüsse vor 2024: Anlagen, für die vor Ende 2023 ein Investitionszuschuss beantragt wurde, sind nicht förderfähig.
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Eine Mini PV Anlage bis 800 Watt muss zur Überprüfung der Netzintegration beim Netzbetreiber gemeldet werden.
- Leistungsbegrenzung: In Österreich wurde die Obergrenze auf 800 Watt angehoben. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Regelung nur die Ausgangsleistung des Wechselrichters betrifft, nicht die Leistung der Solarmodule.
Diese Regeln gelten seit 2024 für Balkonkraftwerke
Ein zentrales Element der Änderungen für 2024 ist die Einführung des Budgetbegleitgesetzes, das eine befristete Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ermöglicht. Dies bedeutet, dass Anlagen wie Balkonkraftwerke von 2024 bis 2025 von der Mehrwertsteuer befreit sind. Diese Maßnahme umfasst sowohl die Lieferung und Installation als auch den innergemeinschaftlichen Erwerb und Import von PV-Modulen.
Seit 2024 gibt es in Österreich wichtige Regeln für Balkonkraftwerke:
- Mehrwertsteuerbefreiung: Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Dies umfasst Balkonkraftwerke bis 35 kW, die zwischen 2024 und 2025 erworben, importiert oder installiert werden.
- Leistungsbeschränkung: Die Steuerbefreiung gilt nur für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kW, einschließlich stationärer und netzgebundener Anlagen sowie Balkonkraftwerken.
- Standort: Die Anlage muss auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude installiert werden, z. B. auf Wohngebäuden, Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts oder Gebäuden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.
- Keine Zuschüsse: Es darf bis Ende 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gestellt worden sein, um von der Mehrwertsteuerbefreiung zu profitieren.
- Nebenleistungen: Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf unselbständige Nebenleistungen wie Zubehör- und Speicherlieferungen, die mit der Hauptlieferung verbunden sind.
Diese Regelungen machen den Erwerb und Betrieb von Balkonkraftwerken für private Haushalte und öffentliche Einrichtungen besonders attraktiv.
Welche Vorteile hat die Mehrwertsteuerbefreiung für dich?
Diese Änderungen machen den Kauf und Betrieb von Balkonkraftwerken und anderen PV-Anlagen für private Haushalte und öffentliche Einrichtungen besonders attraktiv:
- Kosteneinsparungen: Die Mehrwertsteuerbefreiung reduziert die Gesamtkosten für den Erwerb und die Installation einer Photovoltaikanlage erheblich. Dadurch wird die Amortisationszeit der Investition verkürzt.
- Nachhaltige Energie: Balkonkraftwerke ermöglichen es, erneuerbare Energie direkt vor Ort zu erzeugen und damit die Abhängigkeit von konventionellen Energieträgern zu reduzieren. Dies fördert nicht nur die Umweltfreundlichkeit, sondern trägt auch zu einer nachhaltigen Energiezukunft bei.
- Einfache Installation: Mini Solaranlagen sind relativ einfach zu installieren und können in der Regel ohne große bauliche Veränderungen auf Balkonen, Terrassen oder Dächern installiert werden. Dies ermöglicht es vielen Menschen, ohne großen Aufwand in erneuerbare Energien zu investieren.
- Zubehör und Speicher: Die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf unselbständige Nebenleistungen wie Zubehör und Speicher. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Plug & Play Batteriespeicher ebenfalls von der Steuerbefreiung profitiert, wodurch die gesamte Anlage noch effektiver und kostengünstiger wird.
Wie lauten die Richtlinien für die Größe von Balkonkraftwerken in Österreich?
In Österreich liegt die maximale Ausgangsleistung des Wechselrichters für ein Balkonkraftwerk (Balkon PV Anlagen) bei 800 Watt. Das bedeutet, dass beispielsweise zwei Solarmodule mit je 400 Watt zusammen genutzt werden können. Dabei darf die kombinierte Ausgangsleistung vom Wechselrichter 800 Watt nicht überschreiten. Die Leistung der Solarmodule kann jedoch insgesamt höher sein als diese Begrenzung.
Um sicherzustellen, dass die Wechselrichterleistung unter dem Limit bleibt, entscheiden sich viele Anwender für größere Systeme, zum Beispiel mit vier Modulen, deren Gesamtleistung bis zu 1600 Watt betragen könnte. Durch die Drosselung Ausgangsleistung vom Wechselrichter auf 800 Watt erfüllen sie dennoch die Vorgaben.
Veränderungen und Perspektiven bei Zählern für Balkonkraftwerke
In Bezug auf die Zählerfrage: In Österreich ist der Einsatz von bidirektionalen Zählern ohne Rücklaufsperre üblich, die sowohl den Bezug als auch die Einspeisung von Strom messen. Diese Regelung könnte sich jedoch ändern, abhängig von neuen technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Es ist entscheidend, eine Rücklaufsperre im Stromzähler zu haben, um zu verhindern, dass der Zähler rückwärts läuft. Ohne eine solche Sperre könnten Verbraucher den gemessenen Stromverbrauch manipulieren, indem sie Strom aus dem Netz beziehen und diesen später wieder einspeisen, was zu ungenauen Angaben auf der Stromrechnung führen würde.
Dies würde es Verbrauchern ermöglichen, ungerechtfertigt Kosten zu sparen oder eine zu geringe Vergütung für zurückgespeisten Strom zu erhalten. Durch die Installation einer Rücklaufsperre wird garantiert, dass der Stromzähler den Verbrauch präzise misst und dadurch eine gerechte Abrechnung ermöglicht wird.
Für genauere Informationen und aktuelle Regelungen ist es ratsam, sich direkt bei den lokalen Netzbetreibern oder der Energieregulierungsbehörde zu informieren. Dieser Überblick soll eine erste Orientierung bieten und zeigt, dass die Nutzung von Balkonkraftwerken in Österreich ab 2024 noch attraktiver wird.
Welche Balkonkraftwerke lassen sich 2024 nutzen?
Im Jahr 2024 gibt es in Österreich eine Vielzahl von Balkonkraftwerken, die für den Einsatz zugelassen sind und von verschiedenen Regelungen profitieren:
- Verschiedene Modelle: Es gibt verschiedene Modelle von Balkonkraftwerken auf dem Markt. Diese reichen von kleineren, ein- oder zweimoduligen Systemen bis hin zu größeren Anlagen, die mehrere Module umfassen und eine höhere Leistung erzielen können.
- Installation auf Wohngebäuden: Eine Stecker Solaranlage kann auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden. Dies ermöglicht es Privathaushalten, von den Vorteilen dieser Anlagen zu profitieren.
- Erweiterbarkeit: Viele Balkonkraftwerke können mit Zubehör und Balkonkraftwerkspeichern erweitert werden, um die Effizienz und Autarkie zu erhöhen. Diese unselbständigen Nebenleistungen teilen das steuerliche Schicksal der Hauptanlage.
Diese Vielfalt an Balkonkraftwerken ermöglicht es den Menschen in Österreich, 2024 nachhaltigen Strom zu erzeugen und dabei von den steuerlichen Erleichterungen und anderen Vorteilen zu profitieren. In allen Fällen müssen Balkonkraftwerke netzgebunden sein. Das bedeutet, dass auch wenn ein Speicher zwischengesteckt ist, diese Anlagen aus Sicherheitsgründen mit dem allgemeine Stromnetz verbunden sein müssen.
Welche Regeln gelten bei der Anmeldung ab 2024 für Balkonkraftwerke?
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks, auch Mini Photovoltaikanlage genannt, unterliegt in Österreich ab 2024 einigen wichtigen Regeln:
Leistungsbeschränkung: Die Mehrwertsteuerbefreiung und andere Regelungen gelten für Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 35 kW. Anlagen mit höherer Leistung müssen gesondert betrachtet werden.
Anmeldung beim Netzbetreiber: Balkonkraftwerke bis zu 800Watt müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, um eine reibungslose Netzintegration zu gewährleisten. Der Netzbetreiber prüft die Anlage auf technische Kompatibilität und Zuverlässigkeit.
Standortbedingungen: Die Anlage muss auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude installiert werden, um von der Mehrwertsteuerbefreiung zu profitieren. Zu den zulässigen Gebäuden gehören Wohngebäude, Einrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts oder Gebäude für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.
Keine Zuschüsse vor 2024: Um die Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, darf kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz bis Ende 2023 gestellt worden sein.
Steuerliche Entlastung: Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt für Anlagen, die zwischen 2024 und 2025 geliefert, importiert oder installiert werden, und umfasst auch unselbständige Nebenleistungen wie Zubehör- und Speicherlieferungen.
Dokumentation: Die Betreiber müssen alle notwendigen Unterlagen bereitstellen, um die Einhaltung der Voraussetzungen und den steuerlichen Status der Anlage zu dokumentieren.
Diese Regeln sollen sicherstellen, dass Balkonkraftwerke in Österreich ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden und von den steuerlichen Erleichterungen profitieren können.
Sind bald Zähler ohne Rücklaufsperre für Balkonkraftwerke erlaubt?
In Österreich sind die Regelungen für den Einsatz von Zählern ohne Rücklaufsperre in Verbindung mit Balkon Solaranlagen von den jeweiligen Netzbetreibern und den nationalen Energievorschriften abhängig. Bislang ist es üblich, dass für Balkonkraftwerke bidirektionale Zähler (Smart Meter) eingesetzt werden, die sowohl den Bezug als auch die Einspeisung von Strom messen können. Diese Zähler haben keine Rücklaufsperre und erlauben die genaue Erfassung des Eigenverbrauchs sowie der ins Netz eingespeisten Energie.
Die Einführung und Zulassung von Zählern ohne Rücklaufsperre hängt von der technischen Sicherheit, der Netzstabilität und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Änderungen in der Gesetzgebung oder bei den technischen Anforderungen können den Einsatz solcher Zähler beeinflussen.
Für genaue Informationen zu den aktuellen und geplanten Regelungen in Österreich empfiehlt es sich, direkt bei den lokalen Netzbetreibern oder der österreichischen Energieregulierungsbehörde nachzufragen, da diese Instanzen die konkreten Vorschriften festlegen.